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   OLG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Verg 1/08   

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https://dejure.org/2008,15145
OLG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Verg 1/08 (https://dejure.org/2008,15145)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08 (https://dejure.org/2008,15145)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 1 Verg 1/08 (https://dejure.org/2008,15145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 97
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Verg 1/08
    Diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, sind auch an dem Interimsverfahren zu beteiligen (OLG Dresden VergabeR 2008, 567 (571) mit zustimmender Anmerkung von Herrmann; Fett in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 13 VgV Rn. 43 m.w.Nachw.).

    Dies führt - auch bei der Freihändigen Vergabe - zur Anwendbarkeit des § 13 VgV (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG Dresden VergabeR 2008, 567 (569 f.)).

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2005 - Verg 88/04

    Überprüfung der Prüfung und Bewertung der Angebote und der Vergabeentscheidungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Verg 1/08
    Dies führt - auch bei der Freihändigen Vergabe - zur Anwendbarkeit des § 13 VgV (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2005, 535; OLG Dresden VergabeR 2008, 567 (569 f.)).
  • VK Südbayern, 12.08.2016 - Z3-3-3194-1-27-07/16

    Unwirksamer Vertrag nach Vergabeverfahren wegen Verstoßes gegen die Informations-

    Nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) sind diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, grundsätzlich auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.
  • VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13

    AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

    Allerdings haben das OLG Dresden in der o. g. genannten Entscheidung und das Hanseatische Oberlandesgericht im Beschluss vom 08.07.2008 Az.: 1 Verg 1/08 entschieden, dass ein Bieter, der sich am vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, auch am Verfahren der freihändigen Vergabe von Interimsleistungen zu beteiligen und zu einem Angebot aufzufordern ist.
  • VK Rheinland-Pfalz, 22.05.2014 - VK 1-7/14

    Interimsvergaben: Bieterkreis kann nicht beliebig eingeschränkt werden!

    Das OLG Dresden (Beschl. v. 24.01.2008, Verg 10/07) und das Hanseatische OLG (Beschl. v. 08.07.2008, 1 Verg 1/08) haben entschieden, dass ein Bieter, der sich am vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, auch am Verfahren der freihändigen Vergabe von Interimsleistungen zu beteiligen ist und zur Angebotsabgabe aufzufordern ist.
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    Auch in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. Januar 2008 (WVerg 10/07, VergabeR 2008, 567) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Juli 2008 (1 Verg 1/08, VergabeR 2009, 97) wird ein solcher genereller Grundsatz für alle denkbaren Fälle ausweislich der Entscheidungsgründe nicht aufgestellt.
  • VK Niedersachsen, 03.07.2009 - VgK-30/09

    Vergabeverfahren für einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Inkontinenzartikeln;

    Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 08.07.2008, Az.: 1 Verg 1/08 , entschieden, dass diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabeverfahren beteiligt haben, auch an dem Interimsverfahren zu beteiligen sind.
  • VK Niedersachsen, 08.10.2014 - VgK-37/14

    Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienstbereich in Form eines

    Er muss also grundsätzlich mit mehreren Unternehmen verhandeln, wenn hierfür Zeit bis zum Eintreten des vertraglosen Zustandes bleibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2008 - WVerg 10/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08 ).
  • VK Niedersachsen, 18.09.2014 - VgK-30/14

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen eines Rettungsdienstes sowie des

    Er muss also grundsätzlich mit mehreren Unternehmen verhandeln, wenn hierfür Zeit bis zum Eintreten des vertraglosen Zustandes bleibt (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.02.2008 - WVerg 10/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08 ).
  • VK Südbayern, 29.12.2016 - Z3-3-3194-1-47-11/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Voraussetzungen für die Anordnung einer vorläufigen

    Grundsätzlich sind nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) diejenigen, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten, auch an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen.
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2020 - Verg 17/20

    Vergaberecht im Rahmen der Postbeförderung; Nachprüfung eines Vergabeverfahrens;

    Wird als Folge einer Vertragsbeendigung eine auf eine mehrjährige Leistungserbringung angelegte Vergabe zeitnah neu ausgeschrieben, so sind Verhandlungen über eine Zwischenlösung bis zum Abschluss dieses Vertrages und seiner Umsetzung jedoch grundsätzlich nur mit den Unternehmen zu führen, die sich an der vorangegangenen Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt haben, das keine oder jedenfalls keine unter Gleichheitsgesichtspunkten beachtlichen Mängel aufgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 19. Februar 2020, VII-Verg 2/20; OLG Dresden, Beschluss vom 24. Januar 2008, WVerg 10/07; OLG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 2008, 1 Verg 1/08).
  • VK Südbayern, 26.09.2022 - 3194.Z3-3_01-22-48

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Leistungen, Auswahlentscheidung, Vergabeverfahren,

    Dagegen spricht, dass nach der Rechtsprechung (OLG Hamburg, Beschluss vom 08.07.2008 - 1 Verg 1/08; OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008 - WVerg 10/07) grundsätzlich auch diejenigen Unternehmen an dem Verfahren zur Vergabe der Interimsaufträge zu beteiligen sind, die sich an einem vorangegangenen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beteiligt hatten (ebenso Ziekow/Völlink/Antweiler, 4. Aufl. 2020, GWB § 119 Rn. 25 m.w.N.).
  • VK Rheinland, 25.03.2020 - VK 3/20

    Rechtlich (noch) nicht existentes Unternehmen kann keine Nachprüfung beantragen!

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